Allgemeine Ambulante Palliativ Versorgung (AAPV)
"Was bedeutet AAPV?"
Die Allgemeine Ambulante Palliativpflegerische Versorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
"Wann habe ich Anspruch auf Palliativversorgung?"
Voraussetzung ist das vorliegen einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung, bei der Heilung nicht mehr möglich ist (z. B. fortgeschrittener Krebs, neurologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz im Endstadium).
"Welchen Vorteil habe ich durch eine AAPV?"
Die AAPV-Versorgung wird von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt, die sich auf die Begleitung schwerkranker Menschen spezialisiert haben. Ein zentraler Vorteil liegt in der gezielten Symptomkontrolle und der engen Überwachung des Krankheitsverlaufs, sodass bei Veränderungen schnell und fachgerecht reagiert werden kann.
Im Vergleich zur regulären Pflege haben wir in der AAPV deutlich mehr Zeit für die Patienten, was eine intensive Betreuung und eine individuell angepasste Versorgung ermöglicht.
Dank des engen Austauschs mit den behandelnden Ärzten – ob Hausarzt oder Palliativmediziner – ist eine kontinuierliche, medizinisch fundierte Versorgung sichergestellt. So kann in vielen Fällen ein Krankenhausaufenthalt vermieden und die Versorgung im häuslichen Umfeld gewährleistet werden.
"Was benötige Ich für AAPV?"
Für AAPV brauchst du keine spezielle Verordnung.
Die Leistung wird automatisch über die Krankenkassenkarte abgerechnet.
Es ist kein Antrag bei der Krankenkasse nötig.
Du brauchst keine besonders ausgeprägte Symptomlast – auch eine beginnende palliative Phase kann AAPV rechtfertigen.
Wir kümmern uns um alles was nötig ist.
"Muss ich meinen Pflegedienst wechseln?"
Nein, wenn Sie bereits von einem Pflegedienst versorgt werden – zum Beispiel im Rahmen der Grundpflege – können Sie diesen selbstverständlich behalten. Wir kommen als Palliativdienst zusätzlich hinzu und übernehmen ausschließlich die medizinisch-pflegerischen Leistungen im Rahmen der Palliativversorgung.
Sollten Sie jedoch noch keinen Pflegedienst haben, bieten wir Ihnen auch eine ganzheitliche Versorgung an: Das bedeutet, dass Sie alle Leistungen – von der Grundpflege über die medizinische Versorgung bis hin zur hauswirtschaftlichen Unterstützung – aus einer Hand erhalten können.
"Muss ich meinen Hausarzt wechseln?"
Nein, Sie müssen Ihren Hausarzt nicht wechseln. Wenn Ihr Hausarzt sich die Begleitung der palliativen Versorgung zutraut, binden wir ihn selbstverständlich in die Versorgung ein und arbeiten eng mit ihm zusammen.
Darüber hinaus haben wir eigene Kooperationsärzte – speziell ausgebildete qualifizierte Palliativärzte (QPAs). Diese können wir auf Wunsch oder bei Bedarf gerne zusätzlich hinzuziehen, um eine bestmögliche medizinische Betreuung sicherzustellen.
"Ich brauche AAPV -wie geht es jetzt weiter?"
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Wir kümmern uns um alles – von der Verordnung über das nötige Material bis zur Organisation der Versorgung.
Mit nur wenigen Angaben von Ihnen können wir schnell starten.
Rufen Sie uns an
Das Büro erreichen Sie
von 9 bis 16 Uhr erreichbar.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
„Versorgungslücke geschlossen!“
Mülheim an der Ruhr war lange Zeit ein schwarzer Fleck, zumindest was die Palliativversorgung in NRW angeht. Im Jahr 2016 wurde in Mülheim der erste AAPV Dienst (Allgemeine Ambulante Palliativ Versorgung) gegründet.
Erst 2019 wurde ein SAPV Dienst (Spezialisierter Ambulanter Palliativ Versorgung) gegründet.
Diese beiden Dienste bilden zusammen mit Ärzten, dem Hospiz, dem ambulanten Hospiz und weiteren Berufsgruppen ein palliatives Versorgungsnetzwerk. Durch enge Zusammenarbeit ist es so umsetzbar, sterbenskranken Menschen die Möglichkeit zu geben bis zu Ihrem Tod in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Leider ist im Februar 2020 ein wichtiger Teil dieses Netzwerks weggebrochen. Der ortsansässige AAPV Dienst hat seine Tätigkeit eingestellt.
Um eine mögliche Versorgungslücke so klein wie möglich zu halten, haben wir den Kontakt zur Knappschaft gesucht - diese ist in NRW für Zulassungen und Verträge für Pflegedienste federführend. Unsere Interesse an einer AAPV Zulassung wurde sehr begrüßt.
Um die Rahmenbedingungen zu erfüllen haben wir bereits Anfang Februar 2020 eine Mitarbeiterin (Pflegefachkraft) für den entsprechenden Palliative-Care Lehrgang angemeldet. Glücklicherweise haben wir, kurze Zeit darauf, zusätzlich 2 Mitarbeiterinnen einstellen dürfen die diesen Lehrgang bereits haben. Insgesamt haben wir so 5 speziell ausgebildete Palliative-Care Mitarbeiterinnen.